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Faire Beiträge - Stabilität seit 1999
So einfach und nachvollziehbar kann eine faire
Beitragsberechnung sein:
Vergessen Sie die ganze
"Rechnerei" mit dem Wert 1914 und in diesem
Zusammenhang auch die "schleichenden" Beitragserhöhungen
!
Es geht viel fairer und einfacher: Höchstentschädigung
EUR 1, 3 Millionen
Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme
ansetzen, sondern in erster Linie nach der Wohnfläche
berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im
Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von
bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen.
Sinn und Zweck dieser -in einigen Fällen möglicherweise "überzogenen"
Wertfestlegung- ist, dass außer dem eigentlichen Neuwert des Gebäudes
auch noch eine Reihe von Zusatzleistungen denkbar sind.
Keine Unterversicherung, wenn die Wohnfläche korrekt
angegeben wird !
Bitte beachten: Im Keller- und Dachgeschoss sind die
Flächen von bewohnbaren Räumen wie z.B. Studio, Sauna, Hobby-
/ Partyraum, Arbeitszimmer usw. beitragspflichtig, nicht aber
Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum. Dabei ist die momentane
Nutzung unerheblich. Wenn solche Flächen vorhanden sind, müssen
sie bei der Angabe "Wohnfläche" berücksichtigt
werden, da wir die Beitragskalkulation nicht aus irgendwelchen
Summen vornehmen, sondern uns in erster Linie nach dem Umfang
(Wohnfläche) richten.
Anfrage
- ganz einfach online
Hinweis für Neubauten: Der
Versicherungsschutz beschränkt sich vorerst auf die Risiken
Brand, Blitzschlag, Sturm sowie Hagel. Diese eingeschränkte
Deckung wird beitragsfrei geboten. Der volle
Versicherungsschutz der "AAG Gebäude-Vollkasko" und
damit die Beitragszahlungspflicht beginnt erst ab
Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) des Hauses.
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