Gebäude-Vollkasko

AAG Assekuranz-Taschner GmbH - D-83344 Bergen / Chiemgau
Telefon: 08662 4 88 00 (mit Rückrufservice) - Telefax:  08662  4 88 0 88
E-Mail:  info@elementarschaden-schutz.de

Impressum

Die AAG Wohngebäudeversicherung ist die erste „Gebäude-Vollkasko“ für private Wohnhäuser.

Vergessen Sie

  • Brandversicherung

  • Sturmversicherung

  • Leitungswasserversicherung

  • Glasversicherung

  • Elementarschadenversicherung

  • und die vielen, vielen Klauseln dazu

Es geht viel einfacher: 

AAG® Gebäude-Vollkasko

Hinweis: Unterstrichene Wörter bitte anklicken, damit Sie im Fenster weitere Informationen erhalten können !

Da brauchen Sie natürlich auch keine Elementarschaden-Versicherung  zusätzlich abschließen.

Der Elementarschaden-Schutz ist obligatorisch gegeben !

Unsere AAG® Gebäude-Vollkasko ist nicht mit normalen "aufgeblähten" Deckungskonzepten zu vergleichen; sie ist eine echte Allgefahren-Deckung ohne das übliche Wenn & Aber von herkömmlichen Gebäudeversicherungen.

Die Allgefahren (Allrisk) - Deckung kennt keine Risikoeingrenzungen wie zum Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Elementarschaden und schon gar nicht die ärgerlichen Klauseln.

Denken Sie nur einmal an die Definition Sturm (Windstärke 8) ! Uns interessiert nicht die Windgeschwindigkeit, sondern nur der entstandene Schaden am Gebäude, der ja auch schon durch eine Luftbewegung mit der "Stärke 7" oder noch weniger entstehen kann. 

Man muss einfach umdenken und sich von den vorgegeben "Zwängen der Standardversicherungen" lösen.

Es gibt nur ganz wenige Ausschlüsse  und alle Risiken / Schäden, die dort nicht explizit aufgeführt sind, deckt die AAG® Gebäude-Vollkasko voll und ganz ab. So einfach kann man einen optimalen Versicherungsschutz gewährleisten !

Höchstentschädigung EUR  1, 3 Millionen

Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme ansetzen, sondern in erster Linie  nach der Wohnfläche berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen.

Sinn und Zweck dieser vielleicht in einigen Fällen "überzogenen" Wertfestlegung ist, dass außer dem eigentlichen Neuwert des Gebäudes auch noch eine Reihe von Zusatzleistungen denkbar sind.

Zubehör - Rundumschutz - Rohre usw. ....... 

Keine Klausel oder Vereinbarung kann mehr vergessen werden !
 


Nachdenkliches zum Thema "billig" !

Abschließend noch eine wirklich kluge Feststellung, die der Sozialreformer John Ruskin (gelebt von 1819 bis 1900) getroffen haben soll:

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die rechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zuwenig zu bezahlen. 

Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte "Sache" die ihr angedachte Aufgabe nicht richtig und zufriedenstellend erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, so müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, einen Betrag  hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

 

 


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